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   BGH, 04.07.2007 - 5 StR 132/07   

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https://dejure.org/2007,6557
BGH, 04.07.2007 - 5 StR 132/07 (https://dejure.org/2007,6557)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2007 - 5 StR 132/07 (https://dejure.org/2007,6557)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 5 StR 132/07 (https://dejure.org/2007,6557)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßigkeit im Sinne des Qualifikationstatbestandes der bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Geldfälschung; Verhältnis der Merkmale der Bandenmäßigkeit und der Gewerbsmäßigkeit zueinander; Strafzumessung bei versuchter bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Geldfälschung im ...

  • Judicialis

    StGB § 56; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 146 Abs. 2; ; StGB § 146 Abs. 3; ; StPO § 354 Abs. 1a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 146 Abs. 2
    Voraussetzungen der "Gewerbsmäßigkeit"

  • rechtsportal.de

    StGB § 146 Abs. 2
    Voraussetzungen der "Gewerbsmäßigkeit"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 638
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 37/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); vermeidbarer

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - 5 StR 132/07
    Das Landgericht hat den ihm innerhalb des § 56 StGB gegebenen weiten Beurteilungsspielraum nicht überschritten (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 5 StR 37/07 - und Urteil vom 23. Mai 2007 - 5 StR 97/07).
  • BGH, 23.05.2007 - 5 StR 97/07

    Beihilfe (Vorsatz; Hilfeleisten durch Unterlassen: keine Garantenstellung bei

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - 5 StR 132/07
    Das Landgericht hat den ihm innerhalb des § 56 StGB gegebenen weiten Beurteilungsspielraum nicht überschritten (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 5 StR 37/07 - und Urteil vom 23. Mai 2007 - 5 StR 97/07).
  • BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90

    Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - 5 StR 132/07
    Es hat trotz des Bewährungsbruchs (vgl. dazu BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15), den es bei der Strafzumessung ausdrücklich erörtert (UA S. 26), mithin nicht etwa übersehen hat, angesichts neuer günstiger beruflicher und persönlicher Verhältnisse des Angeklagten diesem vertretbar eine günstige Prognose gestellt.
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89

    Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - 5 StR 132/07
    Das Landgericht hat den ihm innerhalb des § 56 StGB gegebenen weiten Beurteilungsspielraum nicht überschritten (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 5 StR 37/07 - und Urteil vom 23. Mai 2007 - 5 StR 97/07).
  • LG Köln, 18.08.2014 - 114 KLs 12/14

    Feststellung der Schuldigkeit wegen Diebstahls und Betruges; Gesamtwürdigung

    Denn Gewerbsmäßigkeit wird durch ein subjektives Moment begründet, was schon bei der ersten Tat der Fall sein kann (s. nur BGH NJW 1998, 2914; NStZ 2004, 265, 266; 2007, 638).

    Dass die Kammer lediglich eine Tat dieser Art festgestellt hat, steht dem nicht entgegen, da Gewerbsmäßigkeit durch ein subjektives Moment begründet wird, was schon bei der ersten Tat der Fall sein kann (s. nur BGH NJW 1998, 2914; NStZ 2004, 265, 266; 2007, 638).

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